VS 1 VILLACH KHEVENHÜLLERSCHULE
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Öffentliche Volksschule mit dem Schwerpunkt "Bilinguale Klasse - Deutsch/Englisch"

Herzlich willkommen auf der Website unserer Schule

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Starke Wurzeln - Fit fürs Leben

Lernen mit KOPF, HERZ und HAND

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Ausbildungsschule der Pädagogischen Hochschule in Kärnten

Das Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien kooperiert mit ausgewählten  Schulen in Kärnten, zu welchen sich auch unsere Schule zählen darf.
Zu diesem Zwecke begleiten erfahrene  Lehrer:innen die Studierenden im Rahmen ihrer Ausbildung als persönliche
Coaches im richtigen Umgang mit Schülern den Schulalltag.

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2026/27

Erstellt am 10.11.2025
Kinder, die bis 1.9.2020 geboren sind, sind im Schuljahr 2026/27 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Schülereinschreibung (inkl. Schulreifefeststellung).

Eltern, deren Kinder der VS 1 zugewiesen sind, bekommen rechtzeitig Informationen, einen Elternfragebogen und die genaue Uhrzeit für die Schuleinschreibung mit ihrem Kind auf dem Postweg zugeschickt. Der Elternfragebogen ist auszufüllen und  am 25.02.2026 zur Schuleinschreibung mitzubringen!

Zur Schuleinschreibung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • aktueller Meldezettel des Kindes
  • eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B. der Reisepass)
  • Nachweis Sozialversicherungsnummer des Kindes (E-Card des Kindes)
  • bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung
  • bei Geburten vor dem errechneten Geburtstermin (Frühchen): Mutter-Kind-Pass

Sollte Bedarf an der schulischen Tagesbetreuung bestehen, füllen Sie das beigelegte Anmeldeformular aus und bringen es zur Schuleinschreibung mit! 

Vorzeitige Aufnahme:
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können schon vor Beginn der eigentlichen Schulpflicht um eine vorzeitige Aufnahme in die Grundstufe I der Volksschule ansuchen:
Ansuchen um vorzeitige Aufnahme von Kindern, die zwischen 2. September 2026 und dem 1. März 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, können bei der Volksschule eingebracht werden (Termin vereinbaren!).
  • "Laut Schulpflichtgesetz § 7 können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten in die erste Schulstufe aufgenommen werden, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen. Das Ansuchen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist innerhalb der gesetzlichen Frist für die Schülereinschreibung bei der Schulleitung jener öffentlichen Volksschule bzw. privaten Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen."

Schuljahresbeginn 2025/26

Erster Schultag: 14.09.2026
Schulbeginn: 7:45 Uhr
1. Schultag: 2 Unterrichtsstunden
2. Schultag: 3 Unterrichtsstunden
3., 4., 5. Schultag: 4 Unterrichtsstunden

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