Öffentliche Volksschule mit dem Schulzweig "CBS - Carinthian Bilingual Schooling"
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Starke Wurzeln - Fit fürs Leben
Lernen mit KOPF, HERZ und HAND
Schuljahresbeginn 2025/26
Erster Schultag: 09.09.2024
Schulbeginn: 7:45 Uhr
1. Schultag: 2 Unterrichtsstunden
2. Schultag: 3 Unterrichtsstunden
3., 4., 5. Schultag: 4 Unterrichtsstunden
Schulbeginn: 7:45 Uhr
1. Schultag: 2 Unterrichtsstunden
2. Schultag: 3 Unterrichtsstunden
3., 4., 5. Schultag: 4 Unterrichtsstunden
Schuleinschreibung für das Schuljahr 2023/24
Erstellt am 23.11.2023
Kinder, die bis 1.9.2018 geboren sind, sind im Schuljahr 2023/24 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Schülereinschreibung (inkl. Schulreifefeststellung).
Eltern, deren Kinder der VS 1 zugewiesen sind, bekommen rechtzeitig Informationen und einen Elternfragebogen auf dem Postweg zugeschickt. Der Elternfragebogen ist auszufüllen und zwischen 15.01.2024 und 07.02.2024 vormittags, nach Terminvereinbarung, in die Schule zu bringen (administrative Schuleinschreibung) – das Kind muss nicht mit in die Schule kommen.
Zur administrativen Schuleinschreibung (ohne Kind) sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Anschließend bekommen Sie den Termin für die Schulreifefeststellung Ihres Kindes (Dieser wird in der Woche nach den Semesterferien sein). Zu diesem Termin kommen Sie mit Ihrem Kind in die Schule.
Sollte Bedarf an der schulischen Tagesbetreuung (nicht Hort!) bestehen, ist das ausgefüllte Vorerhebungsblatt samt Arbeitsbestätigungen der Erziehungsberechtigen bei der administrativen Schuleinschreibung mitzubringen. Die Bedarfsmeldung gilt als Vormerkung und ist nicht als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.
Vorzeitige Aufnahme:
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können schon vor Beginn der eigentlichen Schulpflicht um eine vorzeitige Aufnahme in die Grundstufe I der Volksschule ansuchen:
Ansuchen um vorzeitige Aufnahme von Kindern, die zwischen 2. September 2024 und dem 1. März 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bei der Volksschule eingebracht werden (Termin vereinbaren!).
Aufnahme in die bilinguale Klasse (Deutsch/Englisch)
Eltern haben die Möglichkeit, Ihre Kinder mit Erstsprache Deutsch oder Englisch für die bilinguale Klasse (Deutsch-Englisch) anzumelden. Wenn Sie dafür Interesse haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.
Für die Aufnahme als ordentliche Schülerin/ordentlicher Schüler in bilingual geführten Klassen an denen Englisch und Deutsch als Unterrichtssprachen eingesetzt werden, ist das Beherrschen zumindest einer der Unterrichtssprachen Deutsch oder Englisch in dem Maße erforderlich, dass die Schülerin oder der Schüler dem Unterricht der 1. Schulstufe in einer der beiden Sprachen folgen kann, ohne überfordert zu sein. Idealerweise verfügt das Kind über Kompetenzen in beiden Sprachen, das ist jedoch nicht Voraussetzung. Im Rahmen der Schulreifefeststellung bzw. des Orientierungsgesprächs werden die Kompetenzen in beiden Sprachen erhoben.
Stellt sich heraus, dass eine Schülerin/ein Schüler keine der beiden Unterrichtssprachen im geforderten Ausmaß beherrscht, ist eine Aufnahme in eine bilinguale geführte Klasse nicht möglich.
Nach Abschluss des Schulreifefeststellung bzw. des Orientierungsgesprächs trifft die örtliche CBS-Kommission (bestehend aus Schulleitung, Klassenlehrer/in, Native Speaker Teacher) die Entscheidung über die Eignung. Die Ergebnisse werden den Eltern/Erziehungsberechtigten anschließend auf elektronischem (bzw. postalischem) Wege mitgeteilt.
Für die Qualitätssicherung in bilingual geführten Klassen ist es von immanenter Bedeutung, dass in jeder Klasse das Verhältnis von dominant englisch– bzw. dominant deutschsprachigen Kindern möglichst ausgewogen ist. Nur so kann bilinguales Lernen erfolgreich stattfinden. Folgende Faktoren werden daher bei einer Aufnahme berücksichtigt:
Eltern, deren Kinder der VS 1 zugewiesen sind, bekommen rechtzeitig Informationen und einen Elternfragebogen auf dem Postweg zugeschickt. Der Elternfragebogen ist auszufüllen und zwischen 15.01.2024 und 07.02.2024 vormittags, nach Terminvereinbarung, in die Schule zu bringen (administrative Schuleinschreibung) – das Kind muss nicht mit in die Schule kommen.
Zur administrativen Schuleinschreibung (ohne Kind) sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- aktueller Meldezettel des Kindes
- eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B. der Reisepass)
- Nachweis Sozialversicherungsnummer des Kindes (E-Card des Kindes)
- bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung
- bei Geburten vor dem errechneten Geburtstermin (Frühchen): Mutter-Kind-Pass
Anschließend bekommen Sie den Termin für die Schulreifefeststellung Ihres Kindes (Dieser wird in der Woche nach den Semesterferien sein). Zu diesem Termin kommen Sie mit Ihrem Kind in die Schule.
Sollte Bedarf an der schulischen Tagesbetreuung (nicht Hort!) bestehen, ist das ausgefüllte Vorerhebungsblatt samt Arbeitsbestätigungen der Erziehungsberechtigen bei der administrativen Schuleinschreibung mitzubringen. Die Bedarfsmeldung gilt als Vormerkung und ist nicht als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.
Vorzeitige Aufnahme:
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können schon vor Beginn der eigentlichen Schulpflicht um eine vorzeitige Aufnahme in die Grundstufe I der Volksschule ansuchen:
Ansuchen um vorzeitige Aufnahme von Kindern, die zwischen 2. September 2024 und dem 1. März 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können bei der Volksschule eingebracht werden (Termin vereinbaren!).
- "Laut Schulpflichtgesetz § 7 können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten in die erste Schulstufe aufgenommen werden, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen. Das Ansuchen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist innerhalb der gesetzlichen Frist für die Schülereinschreibung bei der Schulleitung jener öffentlichen Volksschule bzw. privaten Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen."
Aufnahme in die bilinguale Klasse (Deutsch/Englisch)
Eltern haben die Möglichkeit, Ihre Kinder mit Erstsprache Deutsch oder Englisch für die bilinguale Klasse (Deutsch-Englisch) anzumelden. Wenn Sie dafür Interesse haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schule auf.
Für die Aufnahme als ordentliche Schülerin/ordentlicher Schüler in bilingual geführten Klassen an denen Englisch und Deutsch als Unterrichtssprachen eingesetzt werden, ist das Beherrschen zumindest einer der Unterrichtssprachen Deutsch oder Englisch in dem Maße erforderlich, dass die Schülerin oder der Schüler dem Unterricht der 1. Schulstufe in einer der beiden Sprachen folgen kann, ohne überfordert zu sein. Idealerweise verfügt das Kind über Kompetenzen in beiden Sprachen, das ist jedoch nicht Voraussetzung. Im Rahmen der Schulreifefeststellung bzw. des Orientierungsgesprächs werden die Kompetenzen in beiden Sprachen erhoben.
Stellt sich heraus, dass eine Schülerin/ein Schüler keine der beiden Unterrichtssprachen im geforderten Ausmaß beherrscht, ist eine Aufnahme in eine bilinguale geführte Klasse nicht möglich.
Nach Abschluss des Schulreifefeststellung bzw. des Orientierungsgesprächs trifft die örtliche CBS-Kommission (bestehend aus Schulleitung, Klassenlehrer/in, Native Speaker Teacher) die Entscheidung über die Eignung. Die Ergebnisse werden den Eltern/Erziehungsberechtigten anschließend auf elektronischem (bzw. postalischem) Wege mitgeteilt.
Für die Qualitätssicherung in bilingual geführten Klassen ist es von immanenter Bedeutung, dass in jeder Klasse das Verhältnis von dominant englisch– bzw. dominant deutschsprachigen Kindern möglichst ausgewogen ist. Nur so kann bilinguales Lernen erfolgreich stattfinden. Folgende Faktoren werden daher bei einer Aufnahme berücksichtigt:
- Eignung (Orientierungsgespräch)
- Möglichst ausgewogener Anteil an Kindern mit Deutsch, bzw. Englisch als Erstsprache pro Klasse
- Genügend geeignete Kinder für eine Klasse