Öffentliche Volksschule mit dem Schwerpunkt "Englisch"
Herzlich willkommen auf der Homepage unserer Schule
Starke Wurzeln - Fit fürs Leben
Lernen mit KOPF, HERZ und HAND
Ausbildungsschule der Pädagogischen Hochschule in Kärnten
Das Zentrum für Pädagogisch-Praktische Studien kooperiert mit ausgewählten Schulen in Kärnten, zu welchen sich auch unsere Schule zählen darf.
Zu diesem Zwecke begleiten erfahrene Lehrer:innen die Studierenden im Rahmen ihrer Ausbildung als persönliche
Coaches im richtigen Umgang mit Schülern den Schulalltag.
Zu diesem Zwecke begleiten erfahrene Lehrer:innen die Studierenden im Rahmen ihrer Ausbildung als persönliche
Coaches im richtigen Umgang mit Schülern den Schulalltag.
Der Informationsabend für Eltern findet am
Mittwoch, 22.01.2025 um 17:30 Uhr statt!
Schuleinschreibung für das Schuljahr 2025/26
Erstellt am 19.12.2024
Kinder, die bis 1.9.2019 geboren sind, sind im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig und müssen von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Schulbesuch angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Schülereinschreibung (inkl. Schulreifefeststellung).
Eltern, deren Kinder der VS 1 zugewiesen sind, bekommen rechtzeitig Informationen und einen Elternfragebogen auf dem Postweg zugeschickt. Der Elternfragebogen ist auszufüllen und zwischen 13.01.2025 und 31.01.2025 vormittags, nach Terminvereinbarung, in die Schule zu bringen (administrative Schuleinschreibung) – das Kind muss nicht mit in die Schule kommen.
Zur administrativen Schuleinschreibung (ohne Kind) sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Der Termin für die Schulreifefeststellung Ihres Kindes ist am Mittwoch, 19.02.2024. Die genaue Zeit erhalten Sie bei der administrativen Schuleinschreibung.
Zu diesem Termin kommen Sie mit Ihrem Kind in die Schule.
Sollte Bedarf an der schulischen Tagesbetreuung bestehen, ist das ausgefüllte Vorerhebungsblatt samt Arbeitsbestätigungen der Erziehungsberechtigen bei der administrativen Schuleinschreibung mitzubringen. Die Bedarfsmeldung gilt als Vormerkung und ist nicht als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.
Vorzeitige Aufnahme:
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können schon vor Beginn der eigentlichen Schulpflicht um eine vorzeitige Aufnahme in die Grundstufe I der Volksschule ansuchen:
Ansuchen um vorzeitige Aufnahme von Kindern, die zwischen 2. September 2025 und dem 1. März 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können bei der Volksschule eingebracht werden (Termin vereinbaren!).
Eltern, deren Kinder der VS 1 zugewiesen sind, bekommen rechtzeitig Informationen und einen Elternfragebogen auf dem Postweg zugeschickt. Der Elternfragebogen ist auszufüllen und zwischen 13.01.2025 und 31.01.2025 vormittags, nach Terminvereinbarung, in die Schule zu bringen (administrative Schuleinschreibung) – das Kind muss nicht mit in die Schule kommen.
Zur administrativen Schuleinschreibung (ohne Kind) sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde des Kindes
- aktueller Meldezettel des Kindes
- eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde (z.B. der Reisepass)
- Nachweis Sozialversicherungsnummer des Kindes (E-Card des Kindes)
- bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind, ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung
- bei Geburten vor dem errechneten Geburtstermin (Frühchen): Mutter-Kind-Pass
Der Termin für die Schulreifefeststellung Ihres Kindes ist am Mittwoch, 19.02.2024. Die genaue Zeit erhalten Sie bei der administrativen Schuleinschreibung.
Zu diesem Termin kommen Sie mit Ihrem Kind in die Schule.
Sollte Bedarf an der schulischen Tagesbetreuung bestehen, ist das ausgefüllte Vorerhebungsblatt samt Arbeitsbestätigungen der Erziehungsberechtigen bei der administrativen Schuleinschreibung mitzubringen. Die Bedarfsmeldung gilt als Vormerkung und ist nicht als fixe Betreuungsplatzzusage zu verstehen.
Vorzeitige Aufnahme:
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können schon vor Beginn der eigentlichen Schulpflicht um eine vorzeitige Aufnahme in die Grundstufe I der Volksschule ansuchen:
Ansuchen um vorzeitige Aufnahme von Kindern, die zwischen 2. September 2025 und dem 1. März 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können bei der Volksschule eingebracht werden (Termin vereinbaren!).
- "Laut Schulpflichtgesetz § 7 können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Ansuchen ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten in die erste Schulstufe aufgenommen werden, wenn sie bis zum 1. März des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen. Das Ansuchen der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten ist innerhalb der gesetzlichen Frist für die Schülereinschreibung bei der Schulleitung jener öffentlichen Volksschule bzw. privaten Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen."
Schuljahresbeginn 2025/26
Erster Schultag: 08.09.2025
Schulbeginn: 7:45 Uhr
1. Schultag: 2 Unterrichtsstunden
2. Schultag: 3 Unterrichtsstunden
3., 4., 5. Schultag: 4 Unterrichtsstunden
Schulbeginn: 7:45 Uhr
1. Schultag: 2 Unterrichtsstunden
2. Schultag: 3 Unterrichtsstunden
3., 4., 5. Schultag: 4 Unterrichtsstunden